Telemedizin: Digitale ärztliche Versorgung

Telemedizin bezeichnet die Erbringung ärztlicher Leistungen über räumliche Distanzen hinweg mithilfe von Informations und Kommunikationstechnologien. Das Spektrum reicht von Videosprechstunden und Telekonsilen zwischen Fachärzten bis zum Telemonitoring chronisch kranker Patienten.

In Deutschland hat die Telemedizin seit der Lockerung des Fernbehandlungsverbots auf dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 erheblich an Bedeutung gewonnen. Die COVID 19 Pandemie beschleunigte die Verbreitung zusätzlich. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) wurden 2023 rund 20 Millionen Videosprechstunden durchgeführt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Bundesmantelvertrag (BMV Ä), den Anlagen 31, 31a und 31b sowie im SGB V verankert. Telemedizinische Leistungen können über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden.

Von Burak Uzun, Geschäftsführer der Sanofeld GmbH · Aktualisiert am 12.02.2025

Formen telemedizinischer Leistungen

Videosprechstunde (Anlage 31b BMV Ä)

Die Videosprechstunde ermöglicht die direkte Arzt Patienten Kommunikation über zertifizierte Videoplattformen. Technische Voraussetzung ist ein KBV zertifizierter Videodienstanbieter, der die Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit erfüllt. Die Vergütung erfolgt über spezifische EBM Ziffern, wobei eine Obergrenze von 30 Prozent der Behandlungsfälle pro Quartal gilt.

Geeignete Indikationen: Befundbesprechungen, Verlaufskontrollen bei chronischen Erkrankungen, dermatologische Ersteinschätzungen, psychotherapeutische Sitzungen, Nachsorge nach operativen Eingriffen.

Telekonsil (Anlage 31a BMV Ä)

Das Telekonsil ermöglicht die digitale Konsultation zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtungen. Ein behandelnder Arzt übermittelt Befunde, Bilder oder Fragestellungen an einen Spezialisten, der innerhalb eines definierten Zeitraums eine fachliche Einschätzung abgibt. Besonders verbreitet sind teleradiologische und teledermatologische Konsile.

Telemonitoring

Beim Telemonitoring werden Vitalparameter von Patienten kontinuierlich erfasst und an ein telemedizinisches Zentrum übertragen. Die Studienlage belegt positive Effekte bei Herzinsuffizienz (Studie TIM HF II), COPD und Diabetes mellitus. Seit 2022 ist Telemonitoring bei Herzinsuffizienz als Regelleistung der GKV abrechenbar.

Telepathologie, Teleradiologie, Teledermatologie

Spezialisierte Formen der Telemedizin nutzen die digitale Übertragung von Bilddaten zur Fernbefundung. Die Teleradiologie ist in §2 Abs. 24 der Röntgenverordnung (seit 2019 Strahlenschutzgesetz) geregelt und erfordert eine besondere Genehmigung.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Fernbehandlungsverbot und dessen Lockerung

§7 Abs. 4 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO Ä) regelt die Fernbehandlung. Seit der Änderung 2018 darf eine individuelle ärztliche Behandlung auch ausschließlich über Kommunikationsmedien erfolgen, sofern dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt gewahrt bleibt. Die Umsetzung in die jeweiligen Landesberufsordnungen erfolgte in unterschiedlichem Tempo.

Datenschutz und IT Sicherheit

Telemedizinische Anwendungen müssen die Anforderungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Richtlinie zur IT Sicherheit der KBV erfüllen. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfordert nach Art. 9 DSGVO besondere Schutzmaßnahmen. Videodienstanbieter müssen eine Ende zu Ende Verschlüsselung gewährleisten und dürfen keine Inhalte der Konsultation speichern.

Bundesmantelvertrag und Anlagen

Der BMV Ä enthält in mehreren Anlagen die Regelungen für telemedizinische Leistungen:

  • Anlage 31: Allgemeine Rahmenbedingungen für telemedizinische Verfahren
  • Anlage 31a: Spezifische Voraussetzungen für das Telekonsil
  • Anlage 31b: Anforderungen an Videosprechstunden, Vergütung und technische Zertifizierung
  • Anlage 32: Telematikinfrastruktur und sichere Kommunikationswege
  • Anlage 34: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Regelversorgung

Haftungsfragen

Die ärztliche Sorgfaltspflicht gilt bei telemedizinischen Leistungen im selben Umfang wie bei einer Präsenzbehandlung. Ärzte müssen im Einzelfall beurteilen, ob eine Fernbehandlung ausreichend ist oder eine persönliche Vorstellung erforderlich wird. Die Dokumentationspflichten entsprechen denen einer Präsenzbehandlung.

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Technische Infrastruktur

Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur bildet das Rückgrat der digitalen Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen. Über die TI kommunizieren Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen über sichere Kanäle. Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) verantwortet Aufbau und Weiterentwicklung der TI.

Technische Anforderungen an Videodienstanbieter

Die KBV zertifiziert Videodienstanbieter nach einem definierten Anforderungskatalog. Voraussetzungen umfassen:

  • Ende zu Ende Verschlüsselung der Audio und Videoübertragung
  • Serverstandort in der EU
  • Keine Aufzeichnung oder Speicherung von Konsultationsinhalten
  • Peer to Peer Verbindung ohne zentrale Datenspeicherung
  • Barrierefreie Zugänglichkeit

Konnektivität und 5G

Stabile Breitbandverbindungen sind Voraussetzung für qualitativ hochwertige Videosprechstunden. In ländlichen Regionen, wo Telemedizin besonders großen Nutzen stiften kann, bestehen teilweise noch Infrastrukturlücken. Der 5G Ausbau verbessert die Voraussetzungen für mobile telemedizinische Anwendungen und Echtzeitübertragung medizinischer Bilddaten.

Vorteile und Evidenzlage

Verbesserter Zugang zur Versorgung

Telemedizin reduziert geografische Barrieren und ermöglicht insbesondere in strukturschwachen Regionen den Zugang zu Fachärzten. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin schätzt, dass Telemedizin die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin um bis zu 40 Prozent verkürzen kann.

Effizienzsteigerung

Kurze Kontrolltermine, Befundbesprechungen und Rezeptanforderungen lassen sich per Videosprechstunde effizienter abwickeln. Die Bundesnetzagentur beziffert die Zeitersparnis für Patienten auf durchschnittlich 60 Minuten pro Konsultation (inklusive Wegfall von Anfahrt und Wartezeit).

Chronische Erkrankungen

Die Studienlage belegt den Nutzen von Telemedizin bei chronischen Erkrankungen. Die TIM HF II Studie (Charité Berlin) zeigte eine signifikante Reduktion der Mortalität und stationärer Aufenthalte bei herzinsuffizienten Patienten durch strukturiertes Telemonitoring.

Grenzen und Herausforderungen

Einschränkungen der Fernbehandlung

Nicht jede medizinische Fragestellung lässt sich telemedizinisch adäquat beurteilen. Körperliche Untersuchungen, Auskultation, Palpation und invasive Diagnostik erfordern die persönliche Anwesenheit. Ärzte tragen die Verantwortung, die Grenzen der telemedizinischen Behandlung im Einzelfall zu erkennen.

Digitale Gesundheitskompetenz

Die Nutzung telemedizinischer Angebote setzt technische Grundkenntnisse und Zugang zu geeigneten Endgeräten voraus. Ältere Patienten, Menschen mit Behinderungen und sozioökonomisch benachteiligte Gruppen können von diesen Angeboten ausgeschlossen sein. Schulungsangebote und barrierefreie Gestaltung sind Voraussetzungen für eine breite Teilhabe.

Vergütung

Die Vergütung telemedizinischer Leistungen im EBM hat sich verbessert, bleibt jedoch hinter den Kosten einer Präsenzkonsultation zurück. Die 30 Prozent Obergrenze für Videosprechstunden pro Praxis und Quartal begrenzt den wirtschaftlichen Anreiz für einen umfassenderen Einsatz.

FAQ

Was kostet eine Videosprechstunde?

Für gesetzlich Versicherte ist die Videosprechstunde kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversichertenkarte. Privatversicherte rechnen nach GOÄ ab. Für die Praxis gelten spezifische EBM Ziffern.

Kann jeder Arzt Videosprechstunden anbieten?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Nutzung eines KBV zertifizierten Videodienstanbieters und die Einhaltung der technischen Anforderungen. Der Arzt muss die Eignung der telemedizinischen Behandlung im Einzelfall prüfen.

Ist Telemedizin sicher?

Zertifizierte Videodienste gewährleisten Ende zu Ende Verschlüsselung und erfüllen die Anforderungen der DSGVO. Patientendaten werden nicht gespeichert. Die ärztliche Schweigepflicht gilt wie bei einer Präsenzbehandlung.

Zukunftsperspektiven

KI gestützte Telemedizin

Die Integration von KI Medizin in telemedizinische Plattformen kann bei der Diagnostik unterstützen. Algorithmen zur Bildanalyse (Dermatologie, Radiologie), Symptomchecker und Entscheidungsunterstützungssysteme können die telemedizinische Versorgung qualitativ verbessern.

Intersektorale Vernetzung

Die Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung über telemedizinische Plattformen verbessert die Versorgungskontinuität. Telemedizinische Zentren, die Krankenhäuser mit niedergelassenen Arztpraxen verbinden, werden in Modellprojekten erprobt.

Europäische Entwicklungen

Der European Health Data Space (EHDS) soll den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten ermöglichen und damit auch telemedizinische Leistungen über Ländergrenzen hinweg erleichtern.

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Digitale Kommunikation für Telemedizin Anbieter

Der Telemedizin Markt wächst dynamisch. Für Anbieter telemedizinischer Leistungen ist eine starke digitale Präsenz entscheidend für die Patientengewinnung und das Vertrauen der Zuweiser.

Kommunikationsstrategien

  • GEO: Patienten suchen aktiv nach Videosprechstunden, Online Arztbesuchen und digitalen Rezepten. Die Optimierung für generative Suchmaschinen erhöht die Sichtbarkeit.
  • Healthcare Advertising: Performance Marketing für Telemedizin Plattformen erfordert HWG konforme Anzeigengestaltung.
  • Content Marketing: Fachlich fundierte Aufklärungsinhalte zu Möglichkeiten und Grenzen der Telemedizin stärken das Vertrauen und verbessern das Ranking.

Sanofeld entwickelt als Healthcare Agentur Wachstumsstrategien für Telemedizin Anbieter.

Siehe auch: Telemonitoring, Virtuelle Gesundheit, Digitale Gesundheit · Gesundheits Apps · Healthcare PR

Telemedizin in Zahlen: Nutzung und aktuelle Regelung

Die Verbreitung telemedizinischer Leistungen lässt sich inzwischen gut beziffern. Die ambulante Abrechnung der Videosprechstunde ist seit 2021 deutlich gewachsen, und auch die Akzeptanz in der Bevölkerung nimmt zu. Wichtig für Praxen: Die früher geltende 30 Prozent Grenze für rein digital behandelte Fälle wurde 2025 angehoben. Die folgende Übersicht fasst die belastbaren Kennzahlen mit Quelle zusammen.

KennzahlWertQuelle / Stand
Abgerechnete Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung2,7 Mio. (2024), zuvor rund 2,16 Mio. (2023)Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Trendreport, Juli 2025
Bekanntheit der Videosprechstunde in der Bevölkerung90 %Bitkom Research, 2024
Obergrenze für ausschließlich per Video behandelte Patienten je Quartal50 % (seit 1. April 2025), zuvor 30 % für unbekannte PatientenKBV und GKV-Spitzenverband, 2025
Eingelöste E-Rezepte seit der bundesweiten Pflicht (Anfang 2024)über 1 Mrd. (Stand 17. Oktober 2025)gematik, 2025

Die Zahlen zeigen ein doppeltes Bild. Auf der einen Seite hat sich die Videosprechstunde im Versorgungsalltag etabliert und die rechtlichen Spielräume sind durch die neue 50 Prozent Grenze größer geworden. Auf der anderen Seite bleibt die tatsächliche Nutzung hinter der hohen Bekanntheit zurück, was auf weiterhin bestehende Hürden bei digitaler Kompetenz und Vergütung hindeutet. Das verpflichtende E-Rezept hat einen Teil des Versorgungsprozesses ohnehin digitalisiert und erleichtert telemedizinische Behandlungswege.

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