Gesundheitsdaten sind der Rohstoff für Versorgungsverbesserung, Forschung und Innovation. Die DSGVO schützt sie als besondere Kategorie, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ermöglicht ihre pseudonymisierte Forschungsnutzung.
Von Burak Uzun, Geschäftsführer der Sanofeld GmbH · Aktualisiert am 12.02.2025
Gesundheitsdaten umfassen alle Informationen, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand einer Person beziehen. Kategorien nach Quelle: Primärdaten (direkt am Patienten erhoben: Befunde, Laborwerte, Bildgebung), Sekundärdaten (Abrechnungsdaten der GKV, Routinedaten), Registerdaten (klinische Register wie das Deutsche Krebsregister), genomische Daten (Sequenzierungsergebnisse, Biomarkerdaten) und patientengenerierte Daten (Wearables, Apps, PROs).
Die Datenmenge wächst rasch: Ein durchschnittliches Universitätsklinikum erzeugt mehrere Petabyte Gesundheitsdaten pro Jahr. Schwierig bleiben vor allem die Standardisierung uneinheitlicher Formate und die datenschutzkonforme Verknüpfung dieser Daten.
Artikel 9 DSGVO verbietet grundsätzlich die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Ausnahmen gelten für die medizinische Behandlung, die Gesundheitsvorsorge, Forschung im öffentlichen Interesse und bei ausdrücklicher Einwilligung. Das Patientendaten Schutzgesetz (PDSG) regelt den Umgang mit Daten in der Telematikinfrastruktur. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG, 2024) schafft den Rechtsrahmen für die Sekundärnutzung von GKV Abrechnungsdaten und perspektivisch ePA Daten. Paragraf 203 StGB stellt die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht unter Strafe.
Sanofeld ist eine Healthcare Agentur für Omnichannel Marketing, RX & OTC, Social Media und Paid Marketing.
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Die MII des BMBF vernetzt 37 Universitätsklinika in Datenintegrationszentren. Der MII Kerndatensatz standardisiert klinische Daten nach HL7 FHIR Profilen. Consent Management Systeme (Broad Consent) ermöglichen die Einwilligung zur Forschungsnutzung.
Das FDZ beim BfArM wird die zentrale Zugangsstelle für pseudonymisierte GKV Daten und ePA Daten. Forscher beantragen den Datenzugang über ein standardisiertes Verfahren. NFDI4Health integriert Gesundheitsforschungsdaten in die Nationale Forschungsdateninfrastruktur.
Real World Data (RWD) stammen aus der Versorgungsrealität: GKV Abrechnungsdaten, Registerdaten, elektronische Patientenakten, Wearable Daten. Real World Evidence (RWE) entsteht durch die wissenschaftliche Analyse von RWD. In Deutschland sind die Forschungsinstitute WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK), InGef und IGES führend in der Routinedatenanalyse.
RWE gewinnt in der Arzneimittelzulassung und Nutzenbewertung an Bedeutung: Bei seltenen Erkrankungen, wo RCTs nicht durchführbar sind, akzeptieren EMA und IQWiG zunehmend Registerdaten und Versorgungsdaten als Evidenzquelle.
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Der European Health Data Space (EHDS) wird die grenzüberschreitende Nutzung von Gesundheitsdaten regeln. Primärnutzung (Versorgung: grenzüberschreitende ePA, E Rezept) und Sekundärnutzung (Forschung) werden getrennt geregelt. Nationale Health Data Access Bodies kontrollieren den Forschungszugang.
Datenschutz und Datennutzung müssen abgewogen werden: Zu restriktive Regelungen bremsen Forschung, zu liberale gefährden die informationelle Selbstbestimmung. Pseudonymisierung, Anonymisierung und Datentreuhänder sind die technischen Instrumente, mit denen diese Abwägung in der Praxis umgesetzt wird.
Sanofeld unterstützt als Healthcare Agentur Unternehmen bei Kommunikation rund um Patientendaten und Forschungsdateninfrastruktur.
Siehe auch: Patientendaten · Medizininformatik · Gesundheitsforschung · Regulatory Affairs · Medical Writing
Der Rechtsrahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten hat sich in kurzer Zeit stark verändert. Innerhalb von zwei Jahren traten das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, die elektronische Patientenakte für alle und die europäische Verordnung zum Gesundheitsdatenraum in Kraft. Die folgende Übersicht ordnet die zentralen Daten und Zahlen ein und zeigt, wie die Sekundärnutzung schrittweise erweitert wird.
| Meilenstein | Datum / Wert | Quelle (Jahr) |
|---|---|---|
| Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in Kraft | 26. März 2024, zentrale Datenzugangsstelle beim BfArM, Verknüpfung pseudonymisierter FDZ-Daten mit den klinischen Krebsregistern der Länder zulässig | gesetze-im-internet.de / BMG (2024) |
| ePA für alle automatisch angelegt | seit 15. Januar 2025 für alle GKV-Versicherten, Nutzung freiwillig (Opt-out) | GKV-Spitzenverband (2025) |
| Widerspruchsquote zur ePA | rund 5 Prozent der GKV-Versicherten, AOK rund 4 Prozent (1.037.426 von 27,5 Mio.) | GKV-SV / KZV BW (Apr. 2025) |
| EHDS-Verordnung (EU) 2025/327 | veröffentlicht 5. März 2025, in Kraft seit 26. März 2025 | Amtsblatt EU / BMG (2025) |
| EHDS: Ende der Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten | 26. März 2027 | BMG (2025) |
| EHDS: Antragstellung zur Sekundärnutzung (meiste Datenkategorien) | ab 26. März 2029, genetische und besondere Daten ab 26. März 2031 | Verordnung (EU) 2025/327 (2025) |
Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist eine eigene Größe neben der Gesetzgebung. Laut einer repräsentativen Bitkom-Befragung von 1.140 Personen ab 16 Jahren wollen 71 Prozent der Menschen in Deutschland die elektronische Patientenakte künftig nutzen. Für die Kommunikation rund um Gesundheitsdaten bedeutet das: Vertrauen entsteht über klare Angaben zu Zweck, Pseudonymisierung und Widerspruchsrechten, nicht über Versprechen.
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