Patientenportal

Patientenportale digitalisieren die Interaktion zwischen Krankenhaus und Patient: Aufnahme, Terminmanagement, Befundübermittlung und Entlassmanagement laufen über eine zentrale Plattform. Das Krankenhauszukunftsgesetz macht sie zum Pflichtbaustein der Klinikdigitalisierung.

Von Burak Uzun, Geschäftsführer der Sanofeld GmbH · Aktualisiert am 12.02.2025

Patientenportale in Krankenhäusern

Funktionsumfang

Ein Patientenportal ist eine webbasierte oder App basierte Plattform, über die Patienten mit dem Krankenhaus interagieren. Kernfunktionen umfassen das digitale Aufnahmemanagement (Anamnese, Einwilligungen, Versicherungsdaten vorab digital übermitteln), die Terminbuchung und -verwaltung, den Zugang zu Befunden und Arztbriefen, die Kommunikation mit dem Behandlungsteam und das strukturierte Entlassmanagement.

KHZG Förderung

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt 4,3 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser bereit. Fördertatbestand 2 (Patientenportale) gehört zu den am häufigsten beantragten Maßnahmen. Die Muss Kriterien umfassen: digitales Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, Entlassmanagement und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Ohne Patientenportal erhalten Kliniken ab 2025 Abschläge auf die DRG Vergütung.

ISiK und Interoperabilität

Die ISiK Spezifikationen (Informationstechnische Systeme im Krankenhaus) der gematik definieren FHIR basierte Schnittstellen, über die Patientenportale mit dem Krankenhausinformationssystem kommunizieren. ISiK Stufe 1 regelt Basisdaten (Patient, Kontakt, Diagnose), Stufe 2 erweitert um Dokumente und Terminmanagement, Stufe 3 um Medikation und Vitalzeichen.

Digitales Aufnahme und Entlassmanagement

Vorab Digitalisierung

Patienten füllen Anamnesebögen, Einwilligungserklärungen und Datenschutzformulare vor dem Klinikaufenthalt digital aus. Versicherungsdaten werden über die elektronische Gesundheitskarte oder die GesundheitsID verifiziert. Die Daten fließen direkt ins KIS, ohne dass Papierdokumente abgetippt werden müssen. Studien zeigen eine Reduktion der Wartezeit bei Aufnahme um durchschnittlich 30 Minuten.

Entlassmanagement

Das Portal informiert den Patienten über geplante Entlassungstermine, stellt den Entlassbrief digital bereit, koordiniert Anschlussverordnungen und Hilfsmittelversorgung. Der Medikationsplan wird aktualisiert und in die ePA übertragen. Paragraf 39 Absatz 1a SGB V verpflichtet Krankenhäuser zum Entlassmanagement. Das digitale Portal setzt diese Verpflichtung um und schafft Transparenz für den Patienten.

Befundbereitstellung

Patienten können Laborwerte, Bildgebungsbefunde und Arztbriefe über das Portal einsehen, sobald diese freigegeben sind. Die Freigabe erfolgt durch den behandelnden Arzt, um sicherzustellen, dass Befunde im klinischen Kontext erläutert werden, bevor der Patient sie liest.

Healthcare Marketing Agentur

Mit unserer Expertise im Medical Writing unterstützen wir Unternehmen im Pharma- und Healthcare Sektor, ihre Markenbotschaften effektiv zu kommunizieren.

Herausforderungen

Digitale Kluft

Nicht alle Patienten können oder wollen digitale Portale nutzen. Ältere Patienten, Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz oder ohne Internetzugang sind auf analoge Alternativen angewiesen. Kliniken müssen hybride Prozesse vorhalten, was den Effizienzgewinn teilweise aufhebt.

Datenschutz

Patientenportale verarbeiten hochsensible Daten. Die Authentifizierung muss robust sein: Zwei Faktor Authentifizierung, TLS Verschlüsselung und automatische Sitzungstimeouts sind Mindeststandards. Die IT Sicherheitsrichtlinie nach §75c SGB V gilt auch für Patientenportale.

KIS Integration

Die Integration in bestehende KIS Systeme ist technisch komplex. Viele Kliniken betreiben heterogene IT Landschaften mit Systemen unterschiedlicher Generationen. Die ISiK Spezifikationen sollen die Integration standardisieren, sind aber noch nicht vollständig umgesetzt.

Marktüberblick und Ausblick

Mehrere Anbieter positionieren sich im Markt für Patientenportale: Samedi, m.Doc, Doctolib und die großen KIS Hersteller (SAP, Dedalus, CGM) bieten eigene oder integrierte Lösungen an. Die KHZG-Förderung hat die Nachfrage angeschoben; ob sich der Markt langfristig auf wenige Anbieter verengt, ist noch offen.

Mittelfristig dürften sich Patientenportale und die ePA enger verzahnen. Der Patient erhält eine einheitliche digitale Oberfläche für seine gesamte Gesundheitsversorgung, unabhängig davon, in welchem Krankenhaus oder bei welchem Arzt er behandelt wird.

Kontakt

Sanofeld ist eine Healthcare Agentur für Omnichannel Marketing, RX & OTC, Social Media und Paid Marketing.

E-Mail

burak.uzun@sanofeld.de

Adresse

Hansaring 12
50670 Köln

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Patientenportal: Kommunikation und Vermarktung

Anbieter von Patientenportalen adressieren Klinikgeschäftsführungen, IT Leiter und Pflegedirektoren.

  • Evidenz und ROI: Daten zu Effizienzgewinnen, Patientenzufriedenheit und zur Einhaltung der KHZG-Vorgaben sind für Entscheider relevant.
  • Klinikansprache: Referenzkunden, Case Studies und Live Demonstrationen auf Messen wie der DMEA.
  • Patientenkommunikation: Kliniken müssen ihre Portale bei Patienten bekannt machen und die Nutzung fördern.

Sanofeld unterstützt als Healthcare Agentur Anbieter von Klinik IT und Patientenportalen bei Positionierung und Content Marketing.

Siehe auch: KIS · Elektronische Patientenakte · Patient Engagement · Gesundheits Apps · Healthcare Advertising

Umsetzungsstand und gesetzliche Fristen

Trotz der KHZG-Förderung kommt die Einführung in den Kliniken langsamer voran als geplant. Das Krankenhaus Barometer 2024 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), das von der DKG mitgetragen wird, fragte zwischen Mitte Mai und Anfang August 2024 den Stand ab: Erst 3 Prozent der befragten Häuser nutzten zu diesem Zeitpunkt ein Patientenportal, 17 Prozent steckten in der Umsetzung und 31 Prozent hatten ein beauftragtes Projekt noch vor sich. Parallel zeigt das vom BMG herausgegebene DigitalRadar (zweite Reifegradmessung zum Stichtag 30. Juni 2024) für die Krankenhäuser einen mittleren digitalen Reifegrad von 42,1 von 100 Punkten.

Der finanzielle Druck steigt mit konkreten Stichtagen. Den Rahmen für den Digitalisierungsabschlag bildet eine Vereinbarung von DKG und GKV-Spitzenverband nach Paragraf 5 Absatz 3h KHEntgG, die ISiK-Pflicht ergibt sich aus Paragraf 371 und Paragraf 373 SGB V. Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Fristen ein.

Stichtag / ZeitraumAnforderungQuelle
01.07.2025ISiK-Stufe-3-Module verpflichtend, darunter der Dokumentenaustauschgematik (§ 371/§ 373 SGB V), 2025
31.12.2025Erste Ermittlung des Digitalisierungsabschlags, Beauftragung der Dienste muss nachgewiesen seinDKG/GKV-SV-Vereinbarung (§ 5 Abs. 3h KHEntgG)
ab 2026Digitalisierungsabschlag von bis zu 2 Prozent auf die DRG-Erlöse bei fehlendem NachweisDKG/GKV-SV-Vereinbarung, 2023

Für Anbieter verschiebt sich der Vertriebsfokus damit von der reinen Anschaffung hin zur nachweisbaren Nutzung. Ab Ende 2027 zählt nicht mehr nur, ob ein Portal verfügbar ist, sondern ob Patienten es für Aufnahme und Entlassung tatsächlich verwenden. Genau hier setzt die niedrige Patientenakzeptanz an, die im Barometer sichtbar wurde.

Weiterführende Themen

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