Patientenportale digitalisieren die Interaktion zwischen Krankenhaus und Patient: Aufnahme, Terminmanagement, Befundübermittlung und Entlassmanagement laufen über eine zentrale Plattform. Das Krankenhauszukunftsgesetz macht sie zum Pflichtbaustein der Klinikdigitalisierung.
Von Burak Uzun, Geschäftsführer der Sanofeld GmbH · Aktualisiert am 12.02.2025
Ein Patientenportal ist eine webbasierte oder App basierte Plattform, über die Patienten mit dem Krankenhaus interagieren. Kernfunktionen umfassen das digitale Aufnahmemanagement (Anamnese, Einwilligungen, Versicherungsdaten vorab digital übermitteln), die Terminbuchung und -verwaltung, den Zugang zu Befunden und Arztbriefen, die Kommunikation mit dem Behandlungsteam und das strukturierte Entlassmanagement.
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt 4,3 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser bereit. Fördertatbestand 2 (Patientenportale) gehört zu den am häufigsten beantragten Maßnahmen. Die Muss Kriterien umfassen: digitales Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, Entlassmanagement und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Ohne Patientenportal erhalten Kliniken ab 2025 Abschläge auf die DRG Vergütung.
Die ISiK Spezifikationen (Informationstechnische Systeme im Krankenhaus) der gematik definieren FHIR basierte Schnittstellen, über die Patientenportale mit dem Krankenhausinformationssystem kommunizieren. ISiK Stufe 1 regelt Basisdaten (Patient, Kontakt, Diagnose), Stufe 2 erweitert um Dokumente und Terminmanagement, Stufe 3 um Medikation und Vitalzeichen.
Patienten füllen Anamnesebögen, Einwilligungserklärungen und Datenschutzformulare vor dem Klinikaufenthalt digital aus. Versicherungsdaten werden über die elektronische Gesundheitskarte oder die GesundheitsID verifiziert. Die Daten fließen direkt ins KIS, ohne dass Papierdokumente abgetippt werden müssen. Studien zeigen eine Reduktion der Wartezeit bei Aufnahme um durchschnittlich 30 Minuten.
Das Portal informiert den Patienten über geplante Entlassungstermine, stellt den Entlassbrief digital bereit, koordiniert Anschlussverordnungen und Hilfsmittelversorgung. Der Medikationsplan wird aktualisiert und in die ePA übertragen. Paragraf 39 Absatz 1a SGB V verpflichtet Krankenhäuser zum Entlassmanagement. Das digitale Portal setzt diese Verpflichtung um und schafft Transparenz für den Patienten.
Patienten können Laborwerte, Bildgebungsbefunde und Arztbriefe über das Portal einsehen, sobald diese freigegeben sind. Die Freigabe erfolgt durch den behandelnden Arzt, um sicherzustellen, dass Befunde im klinischen Kontext erläutert werden, bevor der Patient sie liest.
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Nicht alle Patienten können oder wollen digitale Portale nutzen. Ältere Patienten, Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz oder ohne Internetzugang sind auf analoge Alternativen angewiesen. Kliniken müssen hybride Prozesse vorhalten, was den Effizienzgewinn teilweise aufhebt.
Patientenportale verarbeiten hochsensible Daten. Die Authentifizierung muss robust sein: Zwei Faktor Authentifizierung, TLS Verschlüsselung und automatische Sitzungstimeouts sind Mindeststandards. Die IT Sicherheitsrichtlinie nach §75c SGB V gilt auch für Patientenportale.
Die Integration in bestehende KIS Systeme ist technisch komplex. Viele Kliniken betreiben heterogene IT Landschaften mit Systemen unterschiedlicher Generationen. Die ISiK Spezifikationen sollen die Integration standardisieren, sind aber noch nicht vollständig umgesetzt.
Mehrere Anbieter positionieren sich im Markt für Patientenportale: Samedi, m.Doc, Doctolib und die großen KIS Hersteller (SAP, Dedalus, CGM) bieten eigene oder integrierte Lösungen an. Die KHZG-Förderung hat die Nachfrage angeschoben; ob sich der Markt langfristig auf wenige Anbieter verengt, ist noch offen.
Mittelfristig dürften sich Patientenportale und die ePA enger verzahnen. Der Patient erhält eine einheitliche digitale Oberfläche für seine gesamte Gesundheitsversorgung, unabhängig davon, in welchem Krankenhaus oder bei welchem Arzt er behandelt wird.
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Siehe auch: KIS · Elektronische Patientenakte · Patient Engagement · Gesundheits Apps · Healthcare Advertising
Trotz der KHZG-Förderung kommt die Einführung in den Kliniken langsamer voran als geplant. Das Krankenhaus Barometer 2024 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), das von der DKG mitgetragen wird, fragte zwischen Mitte Mai und Anfang August 2024 den Stand ab: Erst 3 Prozent der befragten Häuser nutzten zu diesem Zeitpunkt ein Patientenportal, 17 Prozent steckten in der Umsetzung und 31 Prozent hatten ein beauftragtes Projekt noch vor sich. Parallel zeigt das vom BMG herausgegebene DigitalRadar (zweite Reifegradmessung zum Stichtag 30. Juni 2024) für die Krankenhäuser einen mittleren digitalen Reifegrad von 42,1 von 100 Punkten.
Der finanzielle Druck steigt mit konkreten Stichtagen. Den Rahmen für den Digitalisierungsabschlag bildet eine Vereinbarung von DKG und GKV-Spitzenverband nach Paragraf 5 Absatz 3h KHEntgG, die ISiK-Pflicht ergibt sich aus Paragraf 371 und Paragraf 373 SGB V. Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Fristen ein.
| Stichtag / Zeitraum | Anforderung | Quelle |
|---|---|---|
| 01.07.2025 | ISiK-Stufe-3-Module verpflichtend, darunter der Dokumentenaustausch | gematik (§ 371/§ 373 SGB V), 2025 |
| 31.12.2025 | Erste Ermittlung des Digitalisierungsabschlags, Beauftragung der Dienste muss nachgewiesen sein | DKG/GKV-SV-Vereinbarung (§ 5 Abs. 3h KHEntgG) |
| ab 2026 | Digitalisierungsabschlag von bis zu 2 Prozent auf die DRG-Erlöse bei fehlendem Nachweis | DKG/GKV-SV-Vereinbarung, 2023 |
Für Anbieter verschiebt sich der Vertriebsfokus damit von der reinen Anschaffung hin zur nachweisbaren Nutzung. Ab Ende 2027 zählt nicht mehr nur, ob ein Portal verfügbar ist, sondern ob Patienten es für Aufnahme und Entlassung tatsächlich verwenden. Genau hier setzt die niedrige Patientenakzeptanz an, die im Barometer sichtbar wurde.
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