Gesundheitsportale sind für Millionen Menschen die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen. Von gesund.bund.de über IQWiG bis NetDoktor: Die Qualität der Informationen variiert erheblich. Googles EEAT Standards und das YMYL Prinzip bestimmen, welche Portale sichtbar sind.
Von Burak Uzun, Geschäftsführer der Sanofeld GmbH · Aktualisiert am 06.02.2025
gesund.bund.de (BMG) bündelt evidenzbasierte Gesundheitsinformationen und bietet eine Arzt und Krankenhaussuche. gesundheitsinformation.de (IQWiG) liefert Faktenboxen, Entscheidungshilfen und systematische Aufbereitungen medizinischer Fragen. Die BZgA betreibt themenspezifische Portale zu Infektionsschutz, Familienplanung und Suchtprävention.
DocCheck erreicht über eine Million registrierte Ärzte und Gesundheitsfachkräfte. AMBOSS ist die führende Wissensplattform für Medizinstudium und ärztliche Weiterbildung. Thieme und Springer veröffentlichen Fachinhalte und Leitlinien.
NetDoktor (Burda), Onmeda und Apotheken Umschau Online erreichen monatlich Millionen Nutzer. Ihre Finanzierung über Werbung, Sponsoring und Affiliate Marketing wirft Fragen zur redaktionellen Unabhängigkeit auf.
Der HONcode (Health On the Net Foundation) und das afgis Qualitätslogo setzen Standards für Transparenz (Autorennennung, Quellenangaben, Datenschutz, Trennung von Werbung und Redaktion). Die Zertifizierung ist freiwillig und für Nutzer schwer einzuordnen.
DISCERN bewertet Patienteninformationen anhand von 16 Fragen: Werden Quellen benannt? Sind Informationen aktuell? Werden Behandlungsalternativen dargestellt? Werden Risiken benannt? Studien zeigen erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen Gesundheitsportalen.
Hochwertige Portale arbeiten mit medizinischen Fachredaktionen, ärztlicher Qualitätssicherung und regelmäßiger Aktualisierung. Das IQWiG beispielsweise durchläuft einen strukturierten Prozess aus systematischer Recherche, Erstellung, interner und externer Begutachtung.
Sanofeld ist eine Healthcare Agentur für Omnichannel Marketing, RX & OTC, Social Media und Paid Marketing.
Die meisten kommerziellen Gesundheitsportale finanzieren sich über Werbung. Display Ads von Pharma und Medizinprodukteunternehmen stehen neben redaktionellen Inhalten. Native Advertising (Sponsored Content) verwischt die Grenzen weiter. Transparente Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben (HWG), wird aber nicht immer eingehalten.
Affiliate Modelle (Provision für Verlinkung zu Online Apotheken oder Anbieterseiten) schaffen zusätzliche Anreize, die den redaktionellen Inhalt beeinflussen können. Öffentlich finanzierte Portale wie gesund.bund.de und gesundheitsinformation.de sind werbefrei und damit unabhängiger.
Google hat mit dem Medic Update (2018) und nachfolgenden Core Updates die Sichtbarkeit von Gesundheitsinhalten an EEAT Kriterien geknüpft: Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness. Gesundheitsinhalte fallen unter die YMYL Kategorie (Your Money or Your Life), für die besonders strenge Bewertungsmaßstäbe gelten.
Autoren mit nachweisbarer medizinischer Qualifikation, transparente Redaktionsprozesse, aktuelle Quellenangaben und eine vertrauenswürdige Domain Historie verbessern das Ranking. Portale ohne erkennbare medizinische Expertise verlieren Sichtbarkeit. Für Gesundheitsinhalte zählt damit nachweisbare medizinische Expertise mehr als reine Keyword-Optimierung.
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Siehe auch: Gesundheitsinformation · Gesundheitskompetenz · Gesundheitsexperten · GEO · Healthcare Advertising
Wie stark Gesundheitsportale den Versorgungsalltag prägen, zeigt das Rechercheverhalten der Bevölkerung. Vor einem Arztbesuch suchten laut einer Bitkom-Befragung vom Januar 2023 (1.144 Personen ab 16 Jahren) 62 Prozent der Internetnutzer online nach ihren Symptomen, 2020 waren es noch 53 Prozent und 2021 dann 56 Prozent. Nach dem Termin informierten sich 63 Prozent zu Diagnose, Symptomen oder verordneten Medikamenten im Netz. Genau diese Nachfrage wollte der Bund mit einem eigenen, werbefreien Angebot bedienen.
Das Nationale Gesundheitsportal gesund.bund.de ging im September 2020 unter dem Bundesgesundheitsministerium online. Seine Geschichte ist allerdings auch eine Reihe juristischer Auseinandersetzungen, die zeigen, wie umkämpft das Feld der Gesundheitsinformation ist.
| Datum | Ereignis | Quelle |
|---|---|---|
| September 2020 | Start von gesund.bund.de durch das Bundesgesundheitsministerium | BMG, 2020 |
| 10.02.2021 | Das Landgericht München I untersagt die kartellrechtlich angreifbare Kooperation zwischen BMG und Google zur bevorzugten Anzeige (Az. 37 O 15721/20) | LG München I, 2021 |
| Juni 2023 | Das Landgericht Bonn erklärt das Portalangebot wegen Verstoßes gegen die Pressefreiheit für unzulässig (Klage Wort & Bild Verlag, Az. 1 O 79/21) | LG Bonn, 2023 |
| August 2023 | Die Dresdner Sozialunternehmung Was hab ich? übernimmt nach Ausschreibung vom März 2023 die inhaltliche Betreuung | BMG / Was hab ich?, 2023 |
Der Streit um gesund.bund.de macht ein grundsätzliches Spannungsfeld sichtbar: Ein staatlich finanziertes Portal kann Unabhängigkeit von Werbeinteressen garantieren, gerät aber schnell in Konflikt mit privaten Anbietern und mit dem Gebot staatlicher Staatsferne der Presse. Für die redaktionelle Praxis bleibt die Pflicht zu belegbaren Quellen und transparenter Autorenschaft die belastbarste Grundlage, unabhängig vom Geschäftsmodell.
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