Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte speichert Befunde, Arztbriefe, Laborwerte und Medikationsdaten zentral und sicher in der Telematikinfrastruktur. Mit der Opt out Regelung seit Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, sofern sie nicht aktiv widersprechen.

Von Burak Uzun, Geschäftsführer der Sanofeld GmbH · Aktualisiert am 12.02.2025

Was ist die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale, lebenslange Gesundheitsakte für jeden gesetzlich Versicherten. Sie bündelt medizinische Dokumente, die bisher verstreut in Praxen, Kliniken und bei Therapeuten lagen, an einem zentralen Ort. Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer greifen über die Telematikinfrastruktur auf die ePA zu, Patienten über eine App ihrer Krankenkasse.

Unterschied zur Krankenakte

Die klassische Krankenakte gehört der Praxis oder dem Krankenhaus und enthält nur die dort erhobenen Befunde. Die ePA gehört dem Versicherten. Er entscheidet, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Der Versicherte kann einzelne Dokumente verbergen oder den Zugriff für bestimmte Leistungserbringer einschränken.

Gespeicherte Inhalte

Die ePA nimmt strukturierte und unstrukturierte Daten auf: Arztbriefe, Befundberichte, Laborergebnisse, Bildgebung (DICOM), Impfdokumentation, Mutterpass, U Heft, Zahnbonusheft, den elektronischen Medikationsplan sowie Verordnungsdaten aus dem E Rezept. Perspektivisch sollen auch Daten aus Digitalen Gesundheitsanwendungen und Pflegedokumentationen einfließen.

Gesetzliche Grundlage und Opt out Regelung

Regulatorische Meilensteine

Das Patientendaten Schutzgesetz (PDSG) von 2020 schuf die rechtliche Basis für die ePA. Das Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtete Krankenkassen, ihren Versicherten ab 2021 eine ePA anzubieten. Das Digital Gesetz (DigiG) von 2023 vollzog den Paradigmenwechsel: Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, sofern sie nicht widersprochen haben.

Opt out statt Opt in

Die Umstellung vom freiwilligen Opt in zum Opt out Verfahren folgte der Erkenntnis, dass die bisherige Nutzung mit unter einem Prozent weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Andere europäische Länder wie Österreich, Estland und Dänemark hatten mit Opt out Modellen deutlich höhere Nutzungsraten erzielt. Der Deutsche Ethikrat und der Sachverständigenrat Gesundheit sprachen sich für diesen Wechsel aus.

Widerspruchsverfahren

Versicherte können der Einrichtung ihrer ePA jederzeit bei ihrer Krankenkasse widersprechen, schriftlich, telefonisch oder über die Kassen App. Die Kasse muss den Widerspruch unverzüglich umsetzen und die ePA samt aller Daten löschen. Ein späterer Wiedereinstieg ist möglich. Etwa fünf Prozent der Versicherten haben nach Kassenangaben vor dem Start widersprochen.

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Technische Umsetzung

Architektur

Die ePA Daten liegen verschlüsselt auf Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur. Jede Krankenkasse betreibt oder beauftragt ein ePA Aktensystem. Die Verschlüsselung erfolgt mit einem individuellen Schlüssel, der dem Versicherten gehört. Selbst der Betreiber des Aktensystems kann die Inhalte nicht im Klartext lesen.

Befüllung und Zugriff

Leistungserbringer befüllen die ePA über ihre Praxisverwaltungssysteme (PVS) oder Krankenhausinformationssysteme (KIS). Die ePA für alle sieht eine automatische Befüllung vor: Ab dem Roll out werden Arztbriefe, Befunde und Medikationsdaten nach jedem Kontakt automatisch in die ePA übertragen, sofern der Versicherte nicht widerspricht. Ärzte greifen über ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die TI auf die ePA zu.

Interoperabilität

Die Inhalte der ePA folgen den Medizinischen Informationsobjekten (MIO) der KBV. Diese standardisierten Datenformate basieren auf HL7 FHIR und sorgen dafür, dass ein Impfpass aus dem PVS eines Hausarztes im KIS einer Klinik korrekt dargestellt wird. Die gematik spezifiziert die Schnittstellen, die KBV definiert die inhaltlichen Profile.

Datenschutz und Zugriffsrechte

Granulares Berechtigungskonzept

Der Versicherte bestimmt, wer auf seine ePA zugreifen darf. Er kann Berechtigungen auf Ebene einzelner Leistungserbringer oder Leistungserbringergruppen erteilen und entziehen. Er kann einzelne Dokumente oder ganze Kategorien verbergen. Diese Einstellungen nimmt er über die ePA App seiner Krankenkasse vor oder, falls er die App nicht nutzt, über die Ombudsstelle der Kasse.

Vertraulichkeitsstufen

Besonders sensible Daten, etwa aus der Psychiatrie, Suchtmedizin oder Schwangerschaftsberatung, können einer erhöhten Vertraulichkeitsstufe zugeordnet werden. Der Zugriff erfordert dann eine explizite Freigabe durch den Versicherten. Ohne diese Freigabe bleiben die Daten auch für berechtigte Ärzte unsichtbar.

Forschungsdatenfreigabe

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ermöglicht die pseudonymisierte Nutzung von ePA Daten für die medizinische Forschung. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim BfArM aggregiert und pseudonymisiert die Daten. Versicherte können der Forschungsdatenfreigabe separat widersprechen, unabhängig von der ePA Nutzung selbst.

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Nutzenpotenziale

Vermeidung von Doppeluntersuchungen

Eine Studie des Sachverständigenrats Gesundheit schätzt, dass redundante Diagnostik das deutsche Gesundheitswesen jährlich mit mehreren Milliarden Euro belastet. Wenn Befunde und Bildgebung in der ePA verfügbar sind, entfallen unnötige Wiederholungsuntersuchungen. Der Radiologe sieht das MRT des Kollegen, der Orthopäde den Laborwert des Hausarztes.

Arzneimitteltherapiesicherheit

Der elektronische Medikationsplan in der ePA erfasst alle verordneten und selbst gekauften Arzneimittel. Verordnungssoftware kann auf dieser Basis Wechselwirkungschecks durchführen, die den gesamten Medikationsumfang berücksichtigen, nicht nur die eigene Verordnung. Etwa 250.000 Krankenhauseinweisungen pro Jahr in Deutschland gehen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurück. Ein vollständiger Medikationsüberblick könnte einen erheblichen Teil davon verhindern.

Behandlungskontinuität

Bei Arztwechseln, Klinikeinweisungen oder Notfällen stehen relevante Vorinformationen sofort zur Verfügung. Die ePA überbrückt die Informationslücke an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die im deutschen Gesundheitssystem seit Langem als Schwachstelle gilt.

Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie ermöglicht Versicherten, medizinische Dokumente sicher zu speichern und mit Ärztinnen, Ärzten und anderen Leistungserbringern zu teilen. Hier sind die häufigsten Fragen zur Nutzung, Befüllung und den technischen Anforderungen der ePA.

Allgemeine Fragen zur ePA

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die ePA ist eine digitale Akte, in der medizinische Daten wie Diagnosen, Befunde, Medikationspläne und Krankenhausentlassbriefe gespeichert werden können. Sie dient dazu, die medizinische Versorgung zu verbessern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Wer kann die ePA nutzen?

Alle gesetzlich Krankenversicherten haben Anspruch auf eine ePA. Ab 2025 wird sie automatisch für alle Versicherten erstellt, es sei denn, sie widersprechen (Opt Out Regelung).

Welche Daten können in der ePA gespeichert werden?

Die ePA enthält:

  • Arztbriefe und Befunde
  • Medikationspläne
  • Laborwerte
  • Impfdokumentationen
  • Zahnbonushefte und Mutterpass (geplant)

Befüllung und Zugriffsrechte

Wer ist für die Befüllung der ePA verantwortlich?

Die ePA wird von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten befüllt. Sie sind verpflichtet, bestimmte Dokumente hochzuladen, z. B. Befunde aus invasiven und nichtinvasiven Untersuchungen.

Kann ich selbst Daten in die ePA hochladen?

Ja, Versicherte können über die ePA App eigene Dokumente hinzufügen und verwalten.

Wer hat Zugriff auf meine ePA?

Nur die Versicherten selbst entscheiden, wer auf ihre ePA zugreifen darf. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken oder andere medizinische Einrichtungen benötigen eine Freigabe durch den Patienten.

Datenschutz und Sicherheit

Sind meine Daten in der ePA sicher?

Ja, die ePA erfüllt hohe Datenschutzanforderungen. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur mit einer Freigabe durch den Patienten einsehbar.

Kann ich Daten aus meiner ePA löschen?

Ja, Versicherte können Dokumente aus der ePA jederzeit selbstständig löschen.

Nutzung und technische Voraussetzungen

Wie greife ich auf meine ePA zu?

Der Zugriff erfolgt über die ePA App der Krankenkassen. Hier können Versicherte Dokumente einsehen, verwalten und Freigaben steuern.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es für Arztpraxen?

Praxen benötigen eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie ein Praxisverwaltungssystem, das mit der ePA kompatibel ist.

Was passiert, wenn ich meine ePA nicht nutzen möchte?

Ab 2025 wird die ePA für alle Versicherten eingerichtet, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann sie jederzeit deaktivieren.

Zukünftige Entwicklungen

Welche Neuerungen sind für die ePA geplant?

Zukünftig sollen weitere Funktionen wie Telemedizin Integrationen, automatische Befüllung durch Labore und eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit eingeführt werden.

Versicherte sollten sich über ihre Nutzungsmöglichkeiten und Rechte informieren, etwa zu Zugriffsfreigaben, Widerspruch und dem Einsehen der eigenen Daten über die Kassen-App.

Kommunikation und Positionierung

Die Einführung der ePA erzeugt Kommunikationsbedarf auf allen Ebenen des Gesundheitswesens. Krankenkassen müssen 73 Millionen Versicherte über Funktionen und Widerspruchsrecht informieren. Praxisteams brauchen Schulungen. IT Dienstleister müssen ihre Systeme vermarkten.

Kommunikationsfelder

  • Versichertenkommunikation: Verständliche Erklärung von Datenschutz, Zugriffsrechten und Nutzungsmöglichkeiten. Reduktion von Unsicherheit und Widerspruchsneigung.
  • Leistungserbringeransprache: Schulungsmaterialien, Workflow Beschreibungen und Praxistipps für die ePA Integration in den Arbeitsalltag.
  • Industrie und IT: Positionierung von PVS, KIS und TI Komponenten als ePA ready Lösungen.
  • Healthcare PR: Begleitung des politischen und regulatorischen Prozesses in der Fachpresse.

Sanofeld unterstützt als Healthcare Agentur Krankenkassen, IT Dienstleister und Leistungserbringer bei der Kommunikation rund um die elektronische Patientenakte.

Siehe auch: Elektronische Gesundheitskarte · E Rezept · Patientendaten · Digital Health · Gesundheits Apps · Medical Writing

Rollout-Stand und Nutzungszahlen

Nach einer Testphase in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen, die am 15. Januar 2025 mit rund 200 Arztpraxen, etwa 60 Apotheken und neun Krankenhäusern startete, ging die ePA für alle am 29. April 2025 bundesweit an den Start. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen, Krankenhäuser und Apotheken gesetzlich verpflichtet, behandlungsrelevante Dokumente wie Arztbriefe und Befunde einzustellen, sofern der Versicherte nicht widerspricht.

Ein Jahr nach dem bundesweiten Start zog die gematik eine erste Bilanz. Die Zahlen zeigen, dass die Akte auf Seiten der Leistungserbringer bereits breit genutzt wird, während die aktive Nutzung durch Versicherte noch verhalten anläuft.

KennzahlWertQuelle (Stand)
Angelegte Akten durch Krankenkassenrund 73 Millionengematik (04/2026)
Hinterlegte Dokumentemehr als 100 Millionengematik (04/2026)
(Zahn-)Arztpraxen mit wöchentlichem Zugriffbis zu 93.000gematik (04/2026)
Abrufe von Medikationslisten pro Wochemehr als 21 Millionengematik (04/2026)
Versicherte mit registrierter GesundheitsID5,1 Millionengematik (04/2026)

Der Kontrast zwischen den über 100 Millionen Dokumenten und nur 5,1 Millionen registrierten GesundheitsIDs verweist auf die zentrale Kommunikationsaufgabe der kommenden Jahre. Die automatische Befüllung trägt die Akte inhaltlich, doch der Mehrwert für Versicherte entfaltet sich erst, wenn diese ihre Daten über die Kassen-App auch selbst einsehen und steuern.

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