Elektronische Patientenakte: Vorteile und Funktionen

Seit 2021 ist die digitale Gesundheitsakte für alle gesetzlich Versicherten verfügbar. Sie vereint wichtige medizinische Daten an einem Ort. Das ist eine große Chance für das deutsche Gesundheitssystem.

Ärzte können mit der Patientenakte Befunde speichern und teilen. Das macht die Kommunikation besser. Krankenhäuser nutzen diese Technologie auch, um ihre Arbeit zu verbessern.

Die Nutzung der Patientenakte ist freiwillig. Versicherte können entscheiden, ob sie sie nutzen. Sie hilft, unnötige Untersuchungen zu vermeiden und die Patientensicherheit zu steigern.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Lösung, um Gesundheitsdaten zu speichern. Sie hilft Patienten, ihre medizinischen Informationen zentral zu verwalten. Sie ist ein Teil der elektronischen Gesundheitsaufzeichnungen, die das Gesundheitssystem modernisieren.

Definition und Zweck der ePA

Die ePA ist eine digitale Sammlung von Befunden, Diagnosen und Behandlungsberichten. Sie erleichtert den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Patienten. Ziel ist es, die Versorgungsqualität zu verbessern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen und Anspruch

Seit 2021 müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten. Dies folgt aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz. Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf die Nutzung der ePA. Seit 2022 können sie ihre Daten bei einem Krankenkassenwechsel übertragen.

Freiwilligkeit der Nutzung

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob er sie nutzen möchte. Die Entscheidung hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz oder die medizinische Versorgung. Die ePA ergänzt die bestehende medizinische Dokumentationssoftware in Arztpraxen und Krankenhäusern.

Funktionsweise der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ändert, wie wir Gesundheitsdaten verwalten. Sie macht es einfach und sicher, auf medizinische Informationen zuzugreifen. Sie ist zentral für die Telemedizin und unterstützt auch Cloud-basierte Gesundheitsakten.

Zugriff über Smartphone-App und Desktop-Client

Man kann die ePA über Apps oder Desktop-Programme erreichen. Die AOK hat zum Beispiel die "AOK Mein Leben"-App. Mit dieser App kann man Dokumente hochladen, speichern oder löschen. Ärzte und Pflegepersonal können auch ohne den Patienten Daten hinzufügen.

Nutzung ohne digitale Geräte

Ohne Smartphone oder Computer kann man die ePA auch so nutzen. Man muss dann in der Arztpraxis vorbeikommen. Die Funktionen sind dann eingeschränkt, aber man kann die wichtigsten Dienste nutzen.

Rolle der elektronischen Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist sehr wichtig für die ePA. Mit einer PIN der Krankenkasse und der eGK kann man sicher auf Gesundheitsdaten zugreifen. So sind die Informationen sicher und nur für die richtigen Leute zugänglich.

Inhalte und gespeicherte Daten in der ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) sammelt viele medizinische Informationen. Das Patientenportal hilft, auf Dokumente und Daten zuzugreifen. So können Patienten ihre Gesundheitsinformationen zentral verwalten und mit Ärzten teilen.

In der ePA sind wichtige medizinische Unterlagen gespeichert:

  • Arztbriefe und Behandlungsdaten
  • Elektronischer Medikationsplan
  • Notfalldatensatz
  • Impfdokumentation
  • Elektronisches Zahn-Bonusheft
  • Untersuchungsheft für Kinder
  • Mutterpass

Die Interoperabilität von Gesundheitsdaten ist sehr wichtig. Daten aus elektronischen Gesundheitsakten (eGA) können in die ePA übernommen werden. Auch Krankenkassendaten über in Anspruch genommene Leistungen sind dort zu finden.

Elektronische Verordnungen werden in der ePA hinterlegt. Das erleichtert die Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Die Vielfalt der Daten macht die ePA zu einem wichtigen Werkzeug für eine ganzheitliche Gesundheitsversorgung.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte bringt viele Vorteile für das Gesundheitswesen. Sie verbessert die Versorgung und steigert die Effizienz. Datenschutz im Gesundheitswesen bleibt dabei stets gewährleistet.

Verbesserte Kommunikation

Die ePA fördert den Austausch zwischen Ärzten, Patienten und Krankenkassen. Alle wichtigen Gesundheitsdaten sind digital gebündelt und jederzeit abrufbar. Das erleichtert die Abstimmung und spart Zeit bei Behandlungen.

Weniger Doppeluntersuchungen

Durch die zentrale Speicherung von Befunden werden unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden. Das schont Ressourcen und entlastet Patienten. Ärzte können so gezielter und schneller behandeln.

Mehr Sicherheit für Patienten

Die ePA erhöht die Patientensicherheit deutlich. Notfalldaten sind sofort verfügbar. Der verbesserte Informationsfluss senkt Risiken bei der Behandlung. Auch Wechselwirkungen von Medikamenten lassen sich leichter erkennen.

Künftig sollen auch E-Rezepte und digitale Krankschreibungen in die ePA integriert werden. Das macht Abläufe noch einfacher. Der Datenschutz im Gesundheitswesen hat dabei höchste Priorität. Nur berechtigte Personen erhalten Zugriff auf die sensiblen Daten.

Datenschutz und Sicherheit bei der ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) achtet sehr auf den Datenschutz im Gesundheitswesen. Sie hält strenge Regeln ein, um Gesundheitsdaten sicher zu schützen. Alle Server sind in Deutschland und folgen europäischen Datenschutzregeln. So sind die Daten sicher gespeichert.

Die ePA nutzt verschlüsselte Dokumente für die Sicherheit. Patienten haben Kontrolle über ihre Daten. Sie bestimmen, was gespeichert oder gelöscht wird. Seit 2022 können sie auch festlegen, wer auf ihre Dokumente zugreifen darf.

Ärzte und Leistungserbringer sind für den Datenschutz bei der ePA verantwortlich. Sie müssen die Daten sicher behandeln. Seit 2022 bieten auch private Krankenversicherungen eine ePA an. Das zeigt, wie wichtig der sichere Umgang mit Gesundheitsdaten ist.

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Rechtliche und Datenschutzaspekte der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) unterliegt strengen gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie soll den Zugriff auf medizinische Daten für Patienten und Leistungserbringer erleichtern, gleichzeitig aber den Schutz sensibler Gesundheitsdaten gewährleisten.

Gesetzliche Grundlagen und Datenschutzbestimmungen

Die Nutzung und Verwaltung der ePA werden durch verschiedene Gesetze geregelt, die sicherstellen, dass der Umgang mit den gespeicherten Gesundheitsdaten rechtskonform und sicher erfolgt.

  • Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) schafft Rahmenbedingungen für die Verwendung von Gesundheitsdaten, insbesondere für Forschung und Versorgung.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nationale Datenschutzgesetze legen fest, wie personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
  • Eine Speicherung sensibler Daten, beispielsweise zu psychischen Erkrankungen oder genetischen Informationen, darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten erfolgen.

Widerspruchsrecht und Zugriffsregelungen

Patienten haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Datenverwaltung in der ePA aktiv zu steuern.

  • Es besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Speicherung und Nutzung bestimmter Gesundheitsdaten.
  • Der Zugriff auf die ePA kann individuell gesteuert und für bestimmte Ärzte oder Einrichtungen eingeschränkt werden.
  • In Notfallsituationen kann ein Notfalldatensatz angelegt werden, der nur mit Zustimmung des Patienten gespeichert wird.

Nutzung der ePA für Forschung und Versorgung

Die ePA soll nicht nur die medizinische Versorgung erleichtern, sondern kann auch für Forschungszwecke genutzt werden.

  • Patienten müssen aktiv zustimmen, bevor ihre anonymisierten Daten für Forschungszwecke freigegeben werden.
  • Forschungseinrichtungen und Gesundheitsbehörden dürfen nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis auf ePA-Daten zugreifen.
  • Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit sorgt für eine sichere und datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsinformationen.

Sicherheitsmaßnahmen und Schutz der Gesundheitsdaten

Um den unbefugten Zugriff auf ePA-Daten zu verhindern, wurden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen eingeführt.

  • Der Zugriff auf die ePA ist nur mit einer persönlichen Identifikation, etwa über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine PIN, möglich.
  • Daten werden verschlüsselt gespeichert und können nur von autorisierten Personen eingesehen werden.
  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und gesetzliche Vorgaben stellen sicher, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte der ePA sind entscheidend für das Vertrauen in die digitale Gesundheitsversorgung. Eine transparente Kommunikation über Datenschutzmaßnahmen und individuelle Kontrollmöglichkeiten ist daher essenziell für die Akzeptanz der ePA im Gesundheitswesen.

Verpflichtungen von Gesundheitspersonal im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bringt für Ärzte, Krankenhäuser und weiteres medizinisches Personal neue Verpflichtungen mit sich. Diese betreffen die Dokumentation, den Zugriff und die Aufklärung der Patienten über die Nutzung der ePA.

Verpflichtung zur Befüllung der ePA

Ärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten in der ePA zu hinterlegen, sofern der Patient dem nicht widerspricht. Dazu gehören:

  • Befundberichte und Diagnosen
  • Krankenhausentlassbriefe
  • Medikationslisten und elektronische Arztbriefe
  • Impf- und Vorsorgedokumentationen

Ziel dieser Verpflichtung ist es, die medizinische Versorgung durch eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten zu optimieren.

Aufklärungspflichten gegenüber Patienten

Medizinisches Personal muss Patienten über die ePA informieren, insbesondere über:

  • die gespeicherten Daten und deren Bedeutung für die Behandlung
  • das Recht, der Speicherung bestimmter Daten zu widersprechen
  • die Möglichkeit, Zugriffsrechte individuell zu steuern
  • die technische und organisatorische Absicherung der Gesundheitsdaten

Diese Aufklärung muss verständlich und in geeigneter Form erfolgen, sodass Patienten ihre Rechte umfassend wahrnehmen können.

Technische Anforderungen und Umsetzung

Damit Gesundheitspersonal auf die ePA zugreifen kann, müssen Praxen und Krankenhäuser über die erforderliche technische Infrastruktur verfügen. Dazu gehören:

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur
  • Nutzung von Kartenlesegeräten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  • Kompatible Praxisverwaltungssysteme zur Dokumentation und Übertragung medizinischer Daten

Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass diese technischen Voraussetzungen in allen medizinischen Einrichtungen umgesetzt werden.

Widerspruchsrechte der Patienten berücksichtigen

Patienten haben das Recht, einzelne Dokumente oder gesamte Datensätze aus ihrer ePA zu löschen oder den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu beschränken.

Medizinisches Personal muss diese Rechte respektieren und sicherstellen, dass:

  • keine Daten ohne Zustimmung gespeichert oder weitergegeben werden
  • Patienten jederzeit über ihre individuellen Datenschutzoptionen informiert werden
  • der Widerspruch von Patienten technisch und organisatorisch berücksichtigt wird

Bedeutung der ePA für die medizinische Versorgung

Die Verpflichtungen des Gesundheitspersonals dienen dazu, die ePA als zentrales Instrument für eine moderne, vernetzte Gesundheitsversorgung zu etablieren. Durch eine vollständige und aktuelle Dokumentation in der ePA können Ärzte und Therapeuten fundierte Behandlungsentscheidungen treffen und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern.

Die Umsetzung dieser Verpflichtungen ist ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen medizinischem Personal, IT-Dienstleistern und den gesetzlichen Krankenkassen.

Technische Aspekte der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) basiert auf einer komplexen technischen Infrastruktur, die eine sichere Speicherung, Verwaltung und den Austausch von Gesundheitsdaten ermöglicht. Für medizinische Einrichtungen, IT-Dienstleister und Patienten ergeben sich daraus spezifische Anforderungen und Herausforderungen.

Technische Infrastruktur der ePA

Die ePA ist in die Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden, die als geschütztes Netzwerk für das deutsche Gesundheitswesen dient. Zu den technischen Anforderungen gehören:

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur über ein zugelassenes Konnektor-Gerät
  • Nutzung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) zur Authentifizierung von Ärzten und Apothekern
  • Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer persönlichen PIN für den Patienten-Zugang
  • Sicherstellung der Interoperabilität mit Praxisverwaltungssystemen (PVS) und Krankenhausinformationssystemen (KIS)

Funktionalitäten der ePA

Die ePA ermöglicht die zentrale Speicherung und Bereitstellung medizinischer Informationen, darunter:

  • Befunde und Diagnosen
  • Medikationspläne
  • Impf- und Vorsorgedokumentationen
  • Krankenhausentlassbriefe
  • Notfalldaten

Patienten können festlegen, wer auf welche Dokumente zugreifen darf und welche Informationen gespeichert oder gelöscht werden.

Herausforderungen bei der Implementierung

Trotz der Vorteile der ePA gibt es technische und organisatorische Herausforderungen:

  • Interoperabilität: Die Integration der ePA in bestehende Systeme wie Praxisverwaltungssysteme (PVS) oder Krankenhausinformationssysteme (KIS) erfordert regelmäßige Software-Updates und Anpassungen.
  • Datenübertragung: Aktuell können Labore beispielsweise Befunde nicht direkt in die ePA hochladen, sondern nur, wenn der Patient den Zugriff aktiv freigibt.
  • Sicherheitsanforderungen: Die ePA unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien, die eine verschlüsselte Speicherung und Übertragung von Daten erfordern.
  • Zugriffsmanagement: Ärzte und Leistungserbringer dürfen nur auf Daten zugreifen, wenn sie den Patienten aktuell behandeln.
  • Versionsmanagement: Arztpraxen müssen regelmäßig auf die neuesten ePA-Softwareversionen aktualisieren, um alle Funktionen nutzen zu können und weiterhin eine TI-Finanzierungspauschale zu erhalten.

Mobile Nutzung und Zukunftsentwicklung

Die ePA ist über eine offizielle App der Krankenkassen für Patienten zugänglich, wodurch sie ihre Daten jederzeit einsehen und verwalten können. Zukünftige Entwicklungen umfassen:

  • Erweiterung der Anwendungsfälle, z. B. für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  • Automatisierte Synchronisation von Laborbefunden und Telemedizin-Daten
  • Verbesserung der Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen im Gesundheitswesen

Die technische Weiterentwicklung der ePA ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Eine kontinuierliche Verbesserung der Schnittstellen und der Nutzerfreundlichkeit wird entscheidend sein, um die Akzeptanz bei Leistungserbringern und Patienten zu steigern.

Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie ermöglicht Versicherten, medizinische Dokumente sicher zu speichern und mit Ärztinnen, Ärzten und anderen Leistungserbringern zu teilen. Hier sind die häufigsten Fragen zur Nutzung, Befüllung und den technischen Anforderungen der ePA.

Allgemeine Fragen zur ePA

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die ePA ist eine digitale Akte, in der medizinische Daten wie Diagnosen, Befunde, Medikationspläne und Krankenhausentlassbriefe gespeichert werden können. Sie dient dazu, die medizinische Versorgung zu verbessern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Wer kann die ePA nutzen?

Alle gesetzlich Krankenversicherten haben Anspruch auf eine ePA. Ab 2025 wird sie automatisch für alle Versicherten erstellt, es sei denn, sie widersprechen (Opt-Out-Regelung).

Welche Daten können in der ePA gespeichert werden?

Die ePA enthält:

  • Arztbriefe und Befunde
  • Medikationspläne
  • Laborwerte
  • Impfdokumentationen
  • Zahnbonushefte und Mutterpass (geplant)

Befüllung und Zugriffsrechte

Wer ist für die Befüllung der ePA verantwortlich?

Die ePA wird von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten befüllt. Sie sind verpflichtet, bestimmte Dokumente hochzuladen, z. B. Befunde aus invasiven und nichtinvasiven Untersuchungen.

Kann ich selbst Daten in die ePA hochladen?

Ja, Versicherte können über die ePA-App eigene Dokumente hinzufügen und verwalten.

Wer hat Zugriff auf meine ePA?

Nur die Versicherten selbst entscheiden, wer auf ihre ePA zugreifen darf. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken oder andere medizinische Einrichtungen benötigen eine Freigabe durch den Patienten.

Datenschutz und Sicherheit

Sind meine Daten in der ePA sicher?

Ja, die ePA erfüllt hohe Datenschutzanforderungen. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur mit einer Freigabe durch den Patienten einsehbar.

Kann ich Daten aus meiner ePA löschen?

Ja, Versicherte können Dokumente aus der ePA jederzeit selbstständig löschen.

Nutzung und technische Voraussetzungen

Wie greife ich auf meine ePA zu?

Der Zugriff erfolgt über die ePA-App der Krankenkassen. Hier können Versicherte Dokumente einsehen, verwalten und Freigaben steuern.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es für Arztpraxen?

Praxen benötigen eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie ein Praxisverwaltungssystem, das mit der ePA kompatibel ist.

Was passiert, wenn ich meine ePA nicht nutzen möchte?

Ab 2025 wird die ePA für alle Versicherten eingerichtet, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann sie jederzeit deaktivieren.

Zukünftige Entwicklungen

Welche Neuerungen sind für die ePA geplant?

Zukünftig sollen weitere Funktionen wie Telemedizin-Integrationen, automatische Befüllung durch Labore und eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit eingeführt werden.

Die ePA bietet viele Vorteile für eine moderne, vernetzte Gesundheitsversorgung. Versicherte sollten sich frühzeitig über ihre Nutzungsmöglichkeiten und Rechte informieren.

Kontakt

Sanofeld ist eine Healthcare Agentur für Omnichannel Marketing, RX & OTC, Social Media und Paid Marketing.



E-Mail: [email protected]
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Meeting: 15 Minuten kostenfrei

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