Regulatory Affairs für Healthcare und Pharma

Zulassung, Compliance und regulatorisches Marketing im Gesundheitswesen: vom Arzneimittelgesetz über EU MDR bis zum AMNOG Prozess. Regulatorische Sicherheit von der Strategie bis zur Marktüberwachung.
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Regulatory Affairs sichert die Konformität von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biotechnologieprodukten über den gesamten Produktlebenszyklus. Im deutschen und europäischen Gesundheitsmarkt umfasst das Zulassungsverfahren, Compliance Monitoring, Post Market Surveillance und die regulatorische Absicherung aller Kommunikationsmaßnahmen.

Zulassungsverfahren in der EU

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) koordiniert die Zulassung von Arzneimitteln in der EU. Je nach Produkttyp und Zielmärkten stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung.

Zentralisiertes Verfahren

Verpflichtend für Biotech Produkte, Orphan Drugs, ATMPs (Advanced Therapy Medicinal Products) und Arzneimittel gegen HIV, Krebs, Diabetes, neurodegenerative und Autoimmunerkrankungen. Das Verfahren führt zu einer einzigen Zulassung, die in allen EU/EWR Mitgliedstaaten gilt. Die Bewertung dauert 210 Tage mit einer Unterbrechung für Rückfragen. Die reale Dauer liegt bei 12 bis 15 Monaten.

Dezentralisiertes Verfahren

Für Produkte ohne bestehende Zulassung in einem EU Mitgliedstaat. Der Antragsteller wählt einen Referenzmitgliedstaat (RMS) und beteiligte Mitgliedstaaten. Dauer: 210 Tage. Meistgenutztes Verfahren für Generika und etablierte Wirkstoffe.

Verfahren der gegenseitigen Anerkennung

Wenn bereits eine nationale Zulassung in einem Mitgliedstaat besteht. Andere Staaten erkennen die bestehende Zulassung an. Dauer der Anerkennungsphase: 90 Tage.

Nationales Verfahren

Für die Zulassung in einem einzelnen Mitgliedstaat. In Deutschland zuständig: BfArM für chemisch definierte Arzneimittel und Phytopharmaka, Paul Ehrlich Institut (PEI) für Impfstoffe, Blutprodukte, Allergene und Gentherapeutika.

Der AMNOG Prozess: Nutzenbewertung und Erstattung

Deutschland hat mit dem AMNOG ein einzigartiges System zur Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel geschaffen. Der Prozess bestimmt, zu welchem Preis ein Medikament von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.

Ablauf

  1. Markteintritt: Deutschland erlaubt freie Preissetzung bei Markteinführung. Der Hersteller bestimmt den Preis für die ersten zwölf Monate
  2. Nutzendossier: Innerhalb von drei Monaten nach Markteinführung reicht der Hersteller beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Dossier ein. Es belegt den Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie
  3. IQWiG Bewertung: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bewertet das Dossier und veröffentlicht eine Empfehlung
  4. G-BA Beschluss: Innerhalb von drei Monaten entscheidet der G-BA über den Grad des Zusatznutzens: erheblich, beträchtlich, gering, nicht quantifizierbar, kein Zusatznutzen oder geringerer Nutzen
  5. Preisverhandlung: Bei festgestelltem Zusatznutzen verhandelt der GKV Spitzenverband mit dem Hersteller einen Erstattungsbetrag ab Monat 13
  6. Schiedsstelle: Bei Scheitern der Verhandlung entscheidet eine Schiedsstelle

Aktuelle Änderungen

Das GKV Finanzstabilisierungsgesetz (2022) hat den AMNOG Prozess verschärft: Pflichtrabatte bei nicht quantifizierbarem Zusatznutzen, frühere Umsatzschwellen und die Möglichkeit vertraulicher Rabatte in bestimmten Fällen.

Kontakt

Sanofeld ist eine Healthcare Agentur für Omnichannel Marketing, RX & OTC, Social Media und Paid Marketing.

E-Mail

burak.uzun@sanofeld.de

Adresse

Hansaring 12
50670 Köln

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HWG Compliance: Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte

Das Heilmittelwerbegesetz ist Deutschlands zentrales Regelwerk für die Bewerbung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und therapeutischen Verfahren. Für jede Healthcare Marketing Maßnahme ist HWG Konformität die Grundvoraussetzung.

Was erlaubt ist

Fachkreise (Ärzte, Apotheker, medizinisches Fachpersonal):

  • Produktbezogene Aussagen, sofern sie durch die Fachinformation gedeckt sind
  • Verweis auf klinische Studien mit ausgewogener Datendarstellung
  • Wissenschaftliche Servicematerialien und Fortbildungsinhalte

Öffentlichkeit:

  • Werbung für OTC Produkte mit Pflichtangaben (Produktname, Wirkstoff, Anwendungsgebiete und Risikohinweis)
  • Krankheitsaufklärung ohne Produktnennung (Disease Awareness)

Was verboten ist

  • RX Produktwerbung gegenüber der Öffentlichkeit (Paragraph 10 HWG) ist strikt untersagt
  • Irreführende Werbung und Garantieversprechen (Paragraph 3 HWG)
  • Empfehlungen durch Prominente oder Wissenschaftler, die irrationale Nutzung fördern könnten
  • Nennung konkreter Krankengeschichten mit Heilungsversprechen
  • Werbung, die zur Selbstdiagnose schwerer Krankheiten ermutigt
  • Werbung, die sich gezielt an Kinder unter 14 Jahren richtet

Durchsetzung

Verstöße werden über die Wettbewerbszentrale, Mitbewerber und Landesbehörden verfolgt. Eine einzelne Abmahnung kostet 10.000 bis 50.000 Euro an Anwalts und Vertragsstrafen. Schwere Verstöße (Paragraph 14 und 15 HWG) können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 50.000 Euro oder als Straftaten mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Digitale Kanäle

Das HWG gilt uneingeschränkt für digitale Kommunikation: Websites, Social Media, E-Mail Marketing, Apps und Chatbots. Pflichtangaben müssen auch in komprimierten Formaten zugänglich sein. Social Media Kanäle von Pharmaunternehmen müssen auf Pharmakovigilanz Meldungen in Kommentaren überwacht werden.

EU Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745)

Die MDR hat die bisherige Medizinprodukterichtlinie (MDD) ersetzt und stellt deutlich strengere Anforderungen an Hersteller, Benannte Stellen und die Post Market Surveillance.

Wesentliche Änderungen

  • Strengere klinische Evidenz: Klinische Bewertungen müssen auf klinischen Daten basieren. Äquivalenzbehauptungen zu bestehenden Produkten sind erheblich erschwert
  • Reklassifizierung: Software zur Diagnose oder Therapieentscheidung kann jetzt Klasse IIa oder höher sein. Nanomaterialhaltige Produkte fallen in Klasse III
  • UDI System: Eindeutige Produktidentifikation (Unique Device Identification) mit gestaffelter Einführung über die EUDAMED Datenbank
  • Post Market Surveillance: Verpflichtendes PMS System, PMS Plan und periodische Sicherheitsberichte für Klasse IIa und höher

CE Kennzeichnung unter MDR

  1. Klassifizierung nach Anhang VIII (Regeln 1 bis 22)
  2. Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IX, X oder XI
  3. Technische Dokumentation nach Anhang II und III
  4. Klinische Bewertung nach Artikel 61 und Anhang XIV
  5. QMS Implementierung (typischerweise ISO 13485)
  6. Audit und Zertifizierung durch Benannte Stelle (ab Klasse Is steril, IIa, IIb, III)
  7. EU Konformitätserklärung und CE Kennzeichnung

Übergangsfristen

MDD Zertifikate haben verlängerte Übergangsfristen erhalten: Klasse III und implantierbare Klasse IIb Produkte dürfen bis Dezember 2027 auf dem Markt bleiben, andere Klassen bis Dezember 2028. Voraussetzung: gültiges QMS Zertifikat und fristgerechter Antrag bei einer Benannten Stelle.

In Deutschland setzt das MPDG (Medizinprodukterecht Durchführungsgesetz) die MDR um. BfArM ist zuständig für Vigilanz und Marktüberwachung.

Branchenspezifische Regulierung

Pharmazeutika

  • Zulassungsdossiers nach CTD Format (Common Technical Document) mit fünf Modulen
  • Klinische Studien nach der EU Clinical Trials Regulation (CTR 536/2014), eingereicht über das CTIS Portal
  • Fortlaufende Pharmakovigilanz mit PSURs, Risikomanagement Plänen und Signalmanagement
  • Variationsmanagement für Post Approval Änderungen (Typ IA, IB, II)
  • Serialisierung nach der Fälschungsschutzrichtlinie (FMD 2011/62/EU) mit dem securPharm System

Medizinprodukte

  • Produktklassifizierung nach MDR Anhang VIII
  • Konformitätsbewertung und CE Kennzeichnung
  • Post Market Surveillance und klinische Nachbeobachtung (PMCF)
  • UDI Registrierung in der EUDAMED Datenbank

Biotechnologie

  • Spezifische Anforderungen für rekombinante Proteine, monoklonale Antikörper, Zell und Gentherapien
  • Chargenfreigabe durch das Paul Ehrlich Institut für Impfstoffe und Blutprodukte
  • Besondere Dokumentationsanforderungen für ATMPs (Advanced Therapy Medicinal Products)
  • Orphan Drug Designation für seltene Erkrankungen mit regulatorischen Anreizen

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

  • Reguliert nach Paragraph 33a SGB V und der DiGAV
  • CE Kennzeichnung als Medizinprodukt der Risikoklasse I oder IIa
  • Fast Track Verfahren beim BfArM mit dreimonatiger Prüffrist
  • Nachweis positiver Versorgungseffekte und GKV Erstattung

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Regulatorisches Monitoring und aktuelle Entwicklungen

Die regulatorische Landschaft im Healthcare Bereich verändert sich kontinuierlich. Wer nicht proaktiv beobachtet, reagiert zu spät.

Laufende Gesetzesänderungen

  • EU HTA Verordnung (2021/2282): Gemeinsame klinische Bewertungen ab Januar 2025 für Onkologie und ATMPs, Ausweitung auf weitere Produkte bis 2030. Hersteller müssen sich auf ein einheitliches europäisches Assessment einstellen
  • Pharmalegislatur Reform: Der EU Kommissionsvorschlag von 2023 zur Überarbeitung der Arzneimittelgesetzgebung (Richtlinie 2001/83/EG, Verordnung 726/2004) befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Geplant: verkürzte Datenschutzfristen, Umweltrisikobewertung, Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz
  • Post Brexit Anpassungen: UK (MHRA) ist nicht mehr Teil des EU Systems. Chargenfreigabe und QPPV müssen EU basiert sein. Klinische Daten aus UK bleiben nutzbar

Clinical Trials Regulation (CTR)

Seit Januar 2023 müssen alle neuen klinischen Studien über das CTIS Portal eingereicht werden. Kernänderungen: einheitliche EU Bewertung, straffere Timelines (45 Tage für Part I und Part II), verpflichtende Transparenz mit Veröffentlichung von Ergebniszusammenfassungen.

GMP Entwicklungen

Der überarbeitete EU GMP Annex 1 (Sterile Arzneimittelherstellung) ist seit August 2023 in Kraft. Er stellt die umfassendste GMP Aktualisierung der letzten Jahre dar und betrifft Kontaminationskontrollstrategien, Prozessvalidierung und Datenintegrität.

Qualitätsmanagement

  • Qualitätssicherungsstrategien mit strukturierten Prüfplänen
  • Interne Audits und Inspektionsvorbereitung
  • CAPA Management (Corrective and Preventive Actions)
  • Risikomanagement nach ISO 14971 für Medizinprodukte
  • Medical Writing für SOPs, Risikoanalysen und Qualitätsberichte

Zulassungsverlängerung (Renewal)

Die Zulassungsverlängerung bestätigt, dass ein Arzneimittel auch nach mehreren Jahren sicher, wirksam und qualitativ einwandfrei ist.

Erstes Renewal nach fünf Jahren

Fünf Jahre nach Erstzulassung ist ein Verlängerungsantrag erforderlich. Der Antrag muss spätestens sechs Monate vor Ablauf eingereicht werden. Er enthält eine umfassende Nutzen Risiko Bewertung mit neuen Sicherheits und Wirksamkeitsdaten. Bewertung durch EMA, BfArM oder PEI.

Unbefristete Zulassung

Nach erfolgreicher Erstverlängerung kann eine unbefristete Zulassung erteilt werden. Bei fortbestehenden Sicherheitsbedenken ordnet die Behörde eine weitere befristete Verlängerung an.

Kriterien

  • Pharmakovigilanz Daten: Übersicht aller gemeldeten unerwünschten Arzneimittelwirkungen
  • Post Marketing Studien: Neue Daten zu Langzeitsicherheit und Wirksamkeit
  • Qualitätskontrolle: Stabilität, Produktionsbedingungen, Einhaltung aktueller Standards

Regulatorische Grundlagen

  • Europäische Union: Richtlinie 2001/83/EG
  • Deutschland: BfArM (chemische Arzneimittel), Paul Ehrlich Institut (biologische Arzneimittel)
  • Zentral zugelassene Produkte: Renewal über die EMA

Sunset Clause: Eine Zulassung verfällt, wenn das Produkt innerhalb von drei Jahren nicht auf den Markt gebracht wird.

Zulassungslandschaft in Zahlen (2024 bis 2026)

Hinter den Verfahren steht ein konkretes Mengengerüst. Es zeigt, wie viel über die europäischen und deutschen Behörden tatsächlich läuft und wo Engpässe entstehen.

KennzahlWertStandQuelle
EMA: empfohlene neue Arzneimittel1142024EMA
davon neue Wirkstoffe (NAS)46 (15 Orphan Drugs)2024EMA
AMNOG: frühe Nutzenbewertungen seit 2011518 ArzneimittelMärz 2026vfa
AMNOG: Anteil mit nachgewiesenem Zusatznutzenrund 52 Prozent2026vfa
Benannte Stellen unter der MDR52Dezember 2025NANDO-Datenbank
Die 114 positiven CHMP-Gutachten waren die meisten seit über einem Jahrzehnt, mit Schwerpunkt Onkologie und Biosimilars. Für Medizinprodukte rückt die nächste Pflichtfrist näher: Die ersten EUDAMED-Module werden ab dem 28. Mai 2026 verbindlich, die Registrierung von Bestandsprodukten muss bis November 2026 erfolgen.

Sanofeld: Healthcare Agentur mit Regulatory Affairs Kompetenz

Als Healthcare Agentur arbeitet Sanofeld eng mit Regulatory Affairs Abteilungen zusammen. Marketing Konformität beginnt bei uns nicht in der Freigabeschleife, sondern in der Konzeption.

Marketing und Regulatory Affairs im Zusammenspiel

  • Pre Review Qualität: Sanofeld liefert Marketing Materialien, die den Medical Legal Regulatory (MLR) Review Prozess effizient durchlaufen. Weniger Korrekturschleifen, schnellere Time to Market.
  • AMG und HWG Kompetenz: Regulatorische Anforderungen fließen bereits in Briefing und Konzeption ein. Das verhindert kostspielige Nacharbeit und beschleunigt die Freigabe.
  • EU MDR für Medizintechnik: Marketing Materialien für Medizinprodukte müssen MDR konform sein. Sanofeld berücksichtigt Zweckbestimmung, klinische Bewertung und CE Kennzeichnung von Anfang an.
  • Medical Writing: Texterstellung, die regulatorische Vorgaben von Beginn an berücksichtigt. Evidenzbasiert, quellengestützt, durch unser Medizin Lektorat geprüft.
  • Omnichannel Compliance: Ob Website, Social Media, E-Mail oder App: jeder Kanal hat spezifische regulatorische Anforderungen. Sanofeld kennt die Unterschiede und berücksichtigt sie in der Kanalstrategie.
  • Internationale Anpassung: Unterstützung bei der Lokalisierung von Marketing Materialien nach länderspezifischen regulatorischen Vorgaben.

Sanofeld verbindet als Healthcare Agentur regulatorisches Verständnis mit kreativer Kommunikation. Das Ergebnis: konforme Materialien, die wirken.

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