Das Arzneimittelgesetz (AMG) ist das zentrale Bundesgesetz zur Regulierung von Arzneimitteln in Deutschland. Es trat erstmals 1961 in Kraft und wurde seitdem mehrfach novelliert, zuletzt durch die 17. AMG Novelle. Das Gesetz regelt sämtliche Aspekte des Arzneimittelverkehrs: von der Entwicklung und Zulassung über die Herstellung und den Vertrieb bis zur Überwachung und dem Rückruf.
Zweck des AMG ist nach §1 die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. Das Gesetz schützt Verbraucher vor unwirksamen, qualitativ mangelhaften oder gefährlichen Arzneimitteln und bildet die Grundlage für die Arbeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Paul Ehrlich Instituts (PEI).
Von Burak Uzun, Geschäftsführer der Sanofeld GmbH · Aktualisiert am 07.05.2026
Das Arzneimittelgesetz gliedert sich in 19 Abschnitte mit über 150 Paragraphen. Die wesentlichen Regelungsbereiche:
§2 AMG definiert den Arzneimittelbegriff. Danach sind Arzneimittel Stoffe oder Zubereitungen, die zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sind oder die physiologische Funktionen beeinflussen. Die Abgrenzung zu Lebensmitteln, Kosmetika und Medizinprodukten ist in der Praxis regelmäßig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Kein Fertigarzneimittel darf ohne Zulassung oder Registrierung in den Verkehr gebracht werden. Das nationale Zulassungsverfahren liegt beim BfArM (chemische Arzneimittel) oder beim PEI (Impfstoffe, Sera, Blutprodukte). Daneben existieren europäische Verfahren: das zentralisierte Verfahren über die EMA, das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP) und das dezentralisierte Verfahren (DCP).
Der Zulassungsantrag umfasst umfangreiche Unterlagen zu pharmazeutischer Qualität, präklinischer Sicherheit und klinischer Wirksamkeit. Die Arzneimittelentwicklung von der Syntheseforschung bis zur Marktzulassung dauert im Durchschnitt 10 bis 15 Jahre.
Die Herstellung von Arzneimitteln erfordert eine behördliche Erlaubnis nach §13 AMG. Hersteller müssen die Grundsätze der Good Manufacturing Practice (GMP) einhalten. Regelmäßige Inspektionen durch die zuständigen Landesbehörden stellen die Einhaltung der Qualitätsstandards sicher.
Das AMG verpflichtet pharmazeutische Unternehmer zur kontinuierlichen Überwachung der Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung. Die Pharmakovigilanz umfasst die systematische Erfassung, Bewertung und Prävention unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Ärzte und Apotheker sind zur Meldung von Verdachtsfällen an die zuständigen Bundesoberbehörden verpflichtet.
Bei neu erkannten Arzneimittelrisiken greift das Stufenplanverfahren. Die Maßnahmen reichen von Informationsschreiben (Rote Hand Briefe) über Einschränkungen der Zulassung bis zum vollständigen Marktrückruf. Die Stufenplanbeauftragten in den Unternehmen koordinieren die Kommunikation mit den Behörden.
Die Durchführung klinischer Studien unterliegt nach AMG strengen Auflagen. Voraussetzungen sind unter anderem die Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde, ein positives Votum der Ethikkommission, die informierte Einwilligung der Studienteilnehmer sowie eine Probandenversicherung. Die EU Verordnung 536/2014 über klinische Prüfungen harmonisiert die Anforderungen europaweit.
Das AMG regelt die Abgabebestimmungen für Arzneimittel. Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur über Apotheken abgegeben werden (Apothekenpflicht). Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Verschreibungspflicht für bestimmte Wirkstoffe wird durch die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) konkretisiert.
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Die Werbung für Arzneimittel wird nicht primär durch das AMG, sondern durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelt. Das AMG enthält jedoch in §10 bis §12 detaillierte Vorschriften zur Kennzeichnung und Packungsbeilage. Jedes Arzneimittel muss eine Fachinformation (Summary of Product Characteristics, SmPC) und eine Gebrauchsinformation (Packungsbeilage) enthalten, die den Zulassungsunterlagen entsprechen.
Während das AMG die grundlegenden Anforderungen an Arzneimittel definiert, konkretisiert das HWG die Werberestriktionen. Publikumswerbung (an Laien gerichtet) ist für verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich verboten. Fachkreiswerbung (an Ärzte und Apotheker gerichtet) unterliegt weniger strengen, aber dennoch klar definierten Regeln.
Verstöße gegen das AMG können als Ordnungswidrigkeit (§97 AMG) oder als Straftat (§95, §96 AMG) geahndet werden. Die Strafrahmen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, etwa bei der vorsätzlichen Herstellung gefälschter Arzneimittel.
Die jüngeren Novellen des AMG setzen überwiegend EU Recht um. Zentrale Rechtsakte sind die EU Arzneimittelrichtlinie 2001/83/EG, die Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und die Verordnung über klinische Prüfungen 536/2014. Durch diese Harmonisierung gelten in der EU weitgehend einheitliche Anforderungen an Zulassungsdossiers, GMP-Inspektionen und Pharmakovigilanz, wodurch nationale Sonderwege seltener werden.
Die Digitalisierung beeinflusst das Arzneimittelrecht zunehmend. Das E Rezept ersetzt schrittweise das Papierrezept. Die elektronische Patientenakte ermöglicht eine verbesserte Dokumentation der Arzneimitteltherapie. Digital Health Anwendungen (DiGA) nach §33a SGB V erweitern das Therapiespektrum um digitale Lösungen.
Arzneimittelengpässe rückten in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus. Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) und das Lieferengpassbekämpfungsgesetz (ALBVVG) adressieren strukturelle Ursachen wie die Abhängigkeit von Wirkstoffproduktion in Asien und mangelnde Bevorratungspflichten.
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Das AMG steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines umfassenden regulatorischen Rahmens:
Das AMG regelt die Zulassung, Herstellung, den Vertrieb und die Überwachung von Arzneimitteln in Deutschland. Es definiert den Arzneimittelbegriff, legt Qualitätsstandards fest und enthält Vorschriften zur Arzneimittelsicherheit.
In Deutschland das BfArM (chemisch definierte Arzneimittel) und das PEI (Impfstoffe, Blutprodukte). Auf europäischer Ebene koordiniert die EMA das zentralisierte Zulassungsverfahren.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern oder als Straftat mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Typische Straftatbestände sind das Inverkehrbringen nicht zugelassener oder gefälschter Arzneimittel.
Pharmazeutische Unternehmen, Apotheken und Krankenhäuser benötigen bei der Kommunikation über Arzneimittel fundierte Kenntnisse des AMG und angrenzender Vorschriften. Die korrekte Darstellung von Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Anwendungsgebieten erfordert präzise Fachsprache und regulatorische Kompetenz.
Sanofeld unterstützt als Healthcare Agentur pharmazeutische Unternehmen bei der regelkonformen Kommunikation von der klinischen Prüfung über die Zulassung bis zur Pharmakovigilanz nach Markteintritt.
Siehe auch: RX · Healthcare Advertising
Wie stark das Arzneimittelgesetz den deutschen Markt prägt, zeigt sich an der Zahl der verkehrsfähigen Präparate und an aktuellen Rechtsänderungen. Die folgenden Kennzahlen stammen aus Primärquellen von BfArM, BMG und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung und ergänzen den rechtlichen Rahmen um konkrete Größenordnungen.
| Kennzahl | Wert | Quelle / Stand |
|---|---|---|
| Verkehrsfähige Arzneimittel im BfArM-Zuständigkeitsbereich | 103.564 | BfArM (AmAnDa), Stand 18.06.2026 |
| Davon national zugelassen nach § 21/25 AMG | 29.900 | BfArM (AmAnDa), Stand 18.06.2026 |
| Davon über das zentralisierte EU-Verfahren zugelassen | 25.348 | BfArM (AmAnDa), Stand 18.06.2026 |
| Lieferengpassmeldungen 2025 | 1.514 Meldungen zu 1.041 Engpässen | BfArM, ausgewertet vom Zi, Februar 2026 |
| Von Lieferengpässen monatlich betroffene Menschen | rund 3 Millionen | Zi-Analyse, 2024 |
Über die Zulassung hinaus verändert sich auch der Forschungsteil des Gesetzes. Das Medizinforschungsgesetz (MFG) trat am 30. Oktober 2024 in Kraft und richtet beim BfArM eine Spezialisierte Ethik-Kommission nach § 41c AMG ein, die besonders komplexe oder eilige klinische Prüfungen bündelt. Parallel sichert das System securPharm den Vertrieb ab: Seit dem 9. Februar 2019 muss jede Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels vor der Abgabe auf Echtheit verifiziert werden, womit Deutschland die Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie operativ umsetzt.
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