Deutschland investiert jährlich über 15 Milliarden Euro in Gesundheitsforschung. Das BMBF, die DFG, Helmholtz und Universitätsklinika bilden ein dichtes Forschungsnetz. Die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung bündeln die Expertise für die großen Volkskrankheiten.
Von Burak Uzun, Geschäftsführer der Sanofeld GmbH · Aktualisiert am 06.02.2025
Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung des BMBF steuert die öffentlich geförderte Gesundheitsforschung. Die vier Säulen: Krankheitsbezogene Forschung, Versorgungsforschung, Gesundheitswirtschaft und globale Gesundheit. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert grundlagenorientierte Projekte über Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und Exzellenzcluster.
Sechs DZG bündeln universitäre und außeruniversitäre Forschung zu den großen Volkskrankheiten: DKFZ und NCT (Krebs), DZNE (Neurodegenerative Erkrankungen), DZD (Diabetes), DZHI (Herz Kreislauf, seit 2023 DZK), DZL (Lungenerkrankungen), DZIF (Infektionskrankheiten). Die DZG erhalten jährlich über 400 Millionen Euro Bundesförderung und vernetzen über 90 Partnerinstitutionen.
Klinische Studien in Deutschland unterliegen der EU Verordnung 536/2014, dem AMG und der GCP Verordnung. Ethikkommissionen (federführend und beteiligte) prüfen jeden Studienantrag. Das Deutsche Register Klinischer Studien (DRKS) registriert Studien und fördert Transparenz.
Deutschland führt jährlich rund 4.000 klinische Prüfungen durch, davon etwa ein Drittel von akademischen Sponsoren (Investigator Initiated Trials). Das Klinische Studienzentrum Netzwerk (KKSN) unterstützt akademische Forschung bei Planung, Monitoring und Datenmanagement. Die Rekrutierung von Studienpatienten bleibt eine zentrale Herausforderung: Etwa 80 Prozent der Studien erreichen ihre Fallzahl nicht im geplanten Zeitraum.
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Versorgungsforschung untersucht die Gesundheitsversorgung unter Alltagsbedingungen. Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) bündelt die methodische Expertise. Der Innovationsfonds beim G BA fördert mit jährlich 200 Millionen Euro neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte.
Routinedatenanalysen der GKV Abrechnungsdaten, Registerdaten aus klinischen Registern und Patient Reported Outcomes ergänzen die Evidenz aus RCTs. Die Stärke der Versorgungsforschung liegt in der externen Validität: Sie zeigt, was unter Realbedingungen funktioniert, nicht nur unter Studienbedingungen.
Translationale Forschung beschleunigt den Transfer von Laborergebnissen in die klinische Anwendung (Bench to Bedside). Helmholtz Zentren, Fraunhofer Institute (MEVIS, ITEM) und die Max Planck Gesellschaft arbeiten an der Schnittstelle zwischen Grundlagenforschung und Anwendung.
Die Medizininformatik Initiative (MII) des BMBF vernetzt 37 Universitätsklinika in Datenintegrationszentren. Der MII Kerndatensatz standardisiert klinische Daten nach FHIR Profilen. NFDI4Health baut eine nationale Forschungsdateninfrastruktur auf. Der European Health Data Space (EHDS) wird grenzüberschreitende Forschung mit Gesundheitsdaten ermöglichen.
KI verkürzt frühe Phasen der Wirkstoffforschung und hilft bei der Auswertung großer genomischer Datensätze. Sie liefert Hinweise für die Auswahl passender Therapien, ersetzt die ärztliche Entscheidung aber nicht. Real World Evidence ergänzt randomisierte kontrollierte Studien. Dezentrale klinische Studien (DCTs) mit Wearable gestützter Datenerfassung und Telemedizin Visiten senken die Teilnahmehürden für Patienten.
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Siehe auch: KI Medizin · Gesundheitsdaten · Medizininformatik · Regulatory Affairs · Healthcare PR
Die rechtlichen und strukturellen Grundlagen der Gesundheitsforschung haben sich 2024 spürbar verschoben. Zwei Gesetze und der Ausbau der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung prägen seither, wie schnell Studien genehmigt werden und welche Daten Forschende nutzen dürfen.
| Entwicklung | Inhalt | Quelle (Jahr) |
|---|---|---|
| Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) | In Kraft seit 26. März 2024. Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle entsteht beim BfArM, Krebsregisterdaten lassen sich mit dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit verknüpfen. | BMG (2024) |
| Medizinforschungsgesetz (MFG) | In Kraft seit 30. Oktober 2024. Für rein nationale (mononationale) Studien gilt eine verkürzte Genehmigungsfrist von 28 Tagen, dazu kommt eine spezialisierte Ethikkommission für besondere Verfahren. | BMG / BfArM (2024) |
| Achtes Deutsches Zentrum der Gesundheitsforschung | Mit dem Beitritt des Deutschen Zentrums für Kinder- und Jugendgesundheit (DZKJ) am 1. Juni 2024 wuchs der Verbund auf acht Zentren; das DZPG war bereits am 1. Mai 2023 gestartet. | DZG / BMBF (2024) |
Das DZKJ erhält in seiner zweijährigen Aufbauphase 30 Millionen Euro vom BMBF. Über alle Förderlinien hinweg unterstützt das zuständige Ministerium die Gesundheitsforschung im Haushalt 2025 mit 696 Millionen Euro Projektförderung sowie rund 1,1 Milliarden Euro institutioneller Förderung.
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